Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Audio-Gästebüchern (Telefone mit Aufnahmefunktion)

§1 Geltungsbereich

Die ausschließliche Geltung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) wird für alle Mietverträge über die Vermietung von Audio-Gästebüchern (Telefon-Aufnahmegerät) sowie Zubehör zwischen „Leon Schwanitz“ (im folgenden „Vermieter“ genannt) mit Sitz in Gladbeck und dem Kunden (nachträglich „Mieter“ genannt) akzeptiert, indem der Mieter das Angebot bestätigt. Diese AGB sind auf unserer Webseite unter dem Link https://party-phone.com/agb abrufbar, können ausgedruckt oder auf dem Rechner gespeichert werden.

Etwaige abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vorschriften des Mieters finden keine Anwendung und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Individuelle Absprachen zwischen dem Vermieter und dem Mieter haben stets Vorrang.

Sowohl volljährige natürliche als auch juristische Personen können als Mieter auftreten. Die Geltung der AGB erstreckt sich sowohl auf Verbraucher als auch auf Unternehmen.

§2 Mietgegenstand

Leon Schwanitz bietet Audio-Gästebücher (Telefon-Aufnahmegeräte) zur Vermietung an, die für Hochzeiten, Feiern oder andere Veranstaltungen genutzt werden können. Jedes Audio-Gästebuch besteht aus einem Telefon, einer Power Bank sowie einem Plexiglasschild als Aufsteller. Im Folgenden wird dieser Mietgegenstand als „Audio-Gästebuch“ bezeichnet.

Der Mieter hat seinen Gästen das Audio-Gästebuch unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diese können Sprachnachrichten über das Audio-Gästebuch aufnehmen.

§3 Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag kommt erst kommt erst durch die Schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Anlagen, sofern diese in der Auftragsbestätigung spezifiziert sind.

Abweichungen von den vereinbarten Leistungen sind nur dann zulässig, wenn sie zur Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig sind und keine wesentlichen Änderungen der Leistungen, insbesondere Leistungsminderungen, mit sich bringen.

Nach Erhalt unserer Rechnung (mit der Zusicherung des Wunschtermins) überweisen Sie die gesamten Kosten auf unser Konto, um den Termin fest zu buchen. Der Termin wird erst nach Erhalt der Vollständigen Summe für Sie fix gebucht. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine Erhöhung der Miete ausgeschlossen.

Der Mieter ist für die Dauer von zwei Wochen nach Auftragserteilung an seinen Auftrag gebunden. Sobald der Vermieter die schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt hat, gelten die Bestimmungen dieser AGB.

§4 Mietzeit

Der überlassene Mietgegenstand wird für einen Tag vermietet, der den Tag umfasst, den der Mieter gebucht hat.

Die Mietzeit ist bei Bedarf im beiderseitigen Einverständnis verlängerbar. Die Verlängerung bedarf jedoch der Zustimmung des Vermieters. Der Verlängerungsantrag muss rechtzeitig, spätestens eine Woche vor Ablauf der Mietzeit, schriftlich beim Vermieter eingehen und von diesem genehmigt werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Mietgegenstand für eine weitere Vermietung verfügbar ist. Die dadurch entstehenden Mietgebühren trägt der Mieter.

Einer Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit wird widersprochen.

Der Mietgegenstand wird dem Mieter zu der vom Mieter angegebenen Versandadresse (per DHL oder DHL Express) spätestens 1 Tag vor dem vereinbarten Wunschtermin der Vermietung zugeschickt. Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand am nächsten Werktag nach dem Veranstaltungstermin bei DHL in der Original-Verpackung abzugeben und zu verschicken. Der Vermieter legt dem Mieter ein Freilabel bei. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben, ist eine Standgebühr von 100,- € pro Verzugs-Tag an den Vermieter zu zahlen. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

§5 Mietzins und Zahlungen

Der Mietpreis für den Mietgegenstand, einschließlich Zubehör, richtet sich während der Mietzeit nach den jeweils geltenden Preisen des Verkäufers, die auf der Webseite www.party-phone.com unter dem entsprechenden Mietgegenstand für einen Zeitraum von einem Tag angegeben sind. Der Versand des Mietgegenstands erfolgt ohne zusätzliche Versandkosten.

Gemäß der Vereinbarung müssen die Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf das vom Vermieter angegebene Konto geleistet werden. Die Zahlungen sind ausschließlich an den Vermieter zu richten. Gerät der Mieter nach Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist in Verzug, ist er ohne weitere Mahnung dazu verpflichtet. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs hat der Mieter den durch den Verzug entstehenden Schaden zu ersetzen, einschließlich der Kosten für Mahnungen und Rechtsverfolgungskosten sowie zur Zahlung von Verzugszinsen.

Unabhängig davon, ob der Mieter den Mietgegenstand tatsächlich benutzt hat, ist der im Vertrag vereinbarte Mietpreis zu entrichten. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstands führt zu keiner Vergünstigung des Mietpreises.

§6 Übergabe des Mietgegenstandes

Der Mietgegenstand wird vom Vermieter per DHL Express an die vereinbarte Lieferadresse des Mieters gesendet. Es obliegt dem Mieter, sicherzustellen, dass der Mietgegenstand am Lieferstandort entgegengenommen wird. Im Falle von Verzögerungen oder verspäteter Lieferung aufgrund von Nichtannahme des Mietgegenstands, trägt der Mieter die daraus entstehenden Kosten und Verantwortlichkeiten.

Der Vermieter stellt dem Mieter den Mietgegenstand, in diesem Fall ein Audio-Gästebuch, in einem Zustand zur Verfügung, der für den vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist. Vor dem Versand überprüft der Vermieter den Mietgegenstand auf seine Funktionsfähigkeit.

Bei Zustellung durch DHL ist der Mieter dazu verpflichtet, die Versandverpackung auf ihre Unversehrtheit zu überprüfen und etwaige Beschädigungen schriftlich beim Zusteller zu vermerken.

Vor dem geplanten Einsatz des Mietgegenstands muss der Mieter zeitnah eine Inbetriebnahme durchführen, um dessen ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Falls der Mieter Mängel feststellt, verpflichtet er sich, diese unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Trotz der modernen Mikrofone, die in den Telefonen enthalten sind, empfiehlt der Verkäufer für eine bestmögliche Audioqualität des Gästebuchs, es an einem ruhigen Ort aufzustellen, um überlagernde Geräusche wie Lärm oder Musik zu vermeiden. Mangelhafte Audioaufnahmen können daher nicht beanstandet werden.

Sofern der Mieter es unterlässt, einen Mangel anzuzeigen, gilt die Mietsache als mangelfrei, sofern es sich nicht um einen versteckten Mangel handelt, der bei einer Untersuchung nicht erkennbar war. Sollte später ein solcher versteckter Mangel zutage treten, muss der Mieter diesen dem Vermieter unverzüglich nach Kenntnisnahme mitteilen.

Sollte die Tauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt sein, ist der Mieter von der Mietzahlung für die entsprechende Zeit befreit. In diesem Fall verpflichtet sich der Vermieter, den Mietzins abhängig von der Beeinträchtigung bis zur vollen Höhe an den Mieter zu erstatten, sofern der Mangel dem Vermieter unverzüglich gemeldet wurde.

Um den Mietgegenstand rechtzeitig zum Miettag beim Mieter zu haben, wird dieser per DHL Express versendet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass es durch den Zusteller zu Verzögerungen bei der Zustellung kommt. Sollte dies der Fall sein, kann der Verkäufer Schadensersatz bei DHL beantragen.

Wenn der Vermieter bemerkt, dass die Zustellung nicht wie mit DHL vereinbart den Mieter erreichen wird, wird er sich umgehend mit dem Mieter in Verbindung setzen. Falls noch zeitlich möglich, kann der Vermieter dem Mieter ein Ersatztelefon anbieten. Falls dies jedoch nicht mehr möglich ist, hat der Mieter das Recht, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten und erhält den gesamten Mietzins vom Verkäufer erstattet. Dabei hat der Mieter keinen weiteren Anspruch auf jeglichen Schadensersatz.

§7 Vertragsmäßiger Gebrauch

Das Audio-Gästebuch darf nur an der mitgelieferten Powerbank betrieben werden. Eine Störung der Funktion des Telefons durch unsachgemäße Stromanbindung kann nicht als Mangel geltend gemacht werden.

Es liegt in der Verantwortung des Mieters, den Mietgegenstand sowie das zugehörige Zubehör gewissenhaft zu behandeln und in vollständigem und unbeschädigtem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Während der gesamten Mietperiode haftet der Mieter für jegliche Schäden, die durch Brand, Diebstahl, Vandalismus, Witterungseinflüsse oder andere Umstände entstehen.

Der Mieter ist verpflichtet, alle Verschlechterungen, die über die normale Abnutzung bei sachgemäßem Gebrauch hinausgehen, zu vertreten.

Der Mieter hat die Verpflichtung, den Mietgegenstand einschließlich des Zubehörs sorgfältig und korrekt in der Originalversandverpackung zu verpacken. Transportbedingte Schäden, die aufgrund von unsachgemäßer Verpackung oder Verwendung anderer Verpackungen als der Originalverpackung entstehen, werden vom Mieter getragen.

Falls die Originalverpackung nicht mehr nutzbar ist, muss der Mieter den Vermieter über das weitere Vorgehen kontaktieren.

Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Mieters entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Es gelten folgende Schadensersatzansprüche:

Verlust oder Beschädigung

  • Telefon: 500€
  • Plexiglasaufsteller: 50€
  • Powerbank: 60€
  • Verpackung: 50€

Es ist dem Mieter nicht gestattet, den Mietgegenstand an Dritte weiterzugeben. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Mieter für sämtliche Schäden, die daraus entstehen.

§8 Untersagte Nutzungenarten

Dem Mieter ist untersagt:

  • Den Mietgegenstand an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen
  • Das Telefon zu verändern oder auseinander zu bauen
  • Die Powerbank zu verändern oder auseinander zu bauen
  • Die Powerbank für andere Zwecke zu benutzen
  • Es ist nicht gestattet, den Mietgegenstand in einem ungeschützten Raum vor Wind- und Witterungseinflüssen zu betreiben.

Bei Nichtbeachtung von §8 kann vom Vermieter gegenüber dem Mieter eine Strafanzeige erhoben werden.

§9 Stornierung des Auftrages

Kündigt der Mieter den Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an: 
bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 25%,
bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 70%,
bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 90%
der Gesamtsumme.

Der Vermieter vermietet elektronische Komponenten, die trotz regelmäßiger Pflege und Wartung unerwartet ausfallen können. Der Vermieter behält sich daher das Recht vor, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn eine wichtige Hauptkomponente oder eine oder mehrere Teilkomponenten des Telefon-Aufnahmegeräts ausfallen.

Im Falle eines Komponentenausfalls des Telefon-Aufnahmegeräts wird der Vermieter versuchen, die defekten Teile so schnell wie möglich auszutauschen oder zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Vermieter aufgrund von höherer Gewalt vom Mietvertrag zurücktreten und das außerordentliche Kündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Dies gilt auch bis kurz vor dem vereinbarten Liefertermin an den Mieter sowie während der Vermietung bei einem Systemausfall. Im Falle eines Systemausfalls wird der Vermieter dem Mieter den vollen Mietbetrag oder die volle Kaution zurückerstatten.

Der Vermieter behält sich das außerordentliche Kündigungsrecht vor, falls der Mietgegenstand nicht wie vereinbart zum Miettag geliefert werden kann. Dies kann der Fall sein, wenn ein Vormieter den Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurücksendet oder wenn der Mietgegenstand durch die Vorvermietung beschädigt, zerstört oder verloren gegangen ist und eine weitere Vermietung daher nicht möglich ist. In diesem Fall kann der Vermieter dem Mieter ein anderes Telefonmodell anbieten, sofern verfügbar, oder den bereits geleisteten Mietzins erstatten, wenn der Mieter vom Kaufvertrag zurücktritt. Es besteht kein Anspruch auf weiteren Schadensersatz.

§10 Eigentumsvorbehalt

Der Mietgegenstand bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von dem Vermieter

§11 Haftung

Der Mieter verzichtet auf jegliche verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln des Mietgegenstandes gemäß § 536 a Abs.1 BGB. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei unerlaubter Handlung ist begrenzt auf vorhersehbare und typischerweise entstehende Schäden, sofern dem Vermieter keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters verursacht wird. Die Haftung des Vermieters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ebenfalls ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.

§12 Datenschutz

  1. Es gelten die Datenschutzbestimmungen, die auf der Webseite www.party-phone.com nachlesbar sind.

§13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichts-stand ist Gladbeck.